Hund am Strand in Frankreich:
Im Allgemeinen sind in Frankreich Hunde am Strand nicht gestattet.
Einige Gemeinden bieten allerdings Ausnahmen an.
So gilt in Portiragnes Plage z.B. folgende Regelung:
- während der Saison (ca. 15.06. - 15.09.) sind Hunde im
bewachten Strandabschnitt nicht zugelassen, außerhalb
der Saison verschwinden
alle Verbotsschilder für Hunde wieder - d.h. Hunde sind überall erlaubt.
- am Zugang zum (bewachten) Strand befindet sich
während der Saison ein Schild (siehe zweites Bild) mit einem
Hinweis auf den
Abschnitt, an dem Hunde erlaubt sind.
Der Strandabschnitt für Hunde beginnt offiziell ca. 100 m nach dem Ende des
bewachten Strandes.
Erfahrungsgemäß halten sich aber die Hundebesitzer bereits
ab dem Ende des bewachten Strandes auf, der durch eine Bojenreihe im Wasser begrenzt
ist.
In der Saison ist der Hundestrand durch Pfahlreihen markiert (gut
zu sehen auf dem Panoramabild vom Strand in "Bildergalerie von Portiragnes
Plage"),
die auch eine Begrenzung in südwestlicher Richtung darstellten.
Diese Begrenzung wird jedoch erfahrungsgemäß nicht beachtet,
so dass sich die Hunde auch hinter
dem offiziell ausgewiesenen Hundestrand aufhalten.
Diese Luftaufnahme zeigt die Strandabschnitte:

Dieses Schild verweist auf den Hundestrand:

Dieses Schild am Strandzugang regelt die
Zonen am Strand von Portiragnes Plage:
(Sieht verwirrend aus, ist aber ganz simpel - es regelt im Wesentlichen
die "Zufahrtsschneisen" für Motor- und Segelboote, in denen
Badeverbot besteht.)

Wenn Sie Fragen zu den Bestimmungen für die
Mitnahme von Hunden haben, so finden Sie verlässliche und aktuelle
Informationen bei "FranceGuide"
(Offizielle Informationsseite über Tourismus in
Frankreich).
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Für den Transport des Hundes im Auto gelten in Frankreich
ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland
(Absicherung durch Gurt, Box oder Netz).
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letzte Änderung: 22.06.11