Bei der Einreise mit Hund nach Frankreich ist folgendes zu beachten:
Für Hunde und Katzen ist der vom Tierarzt ausgestellte Heimtierausweis mitzuführen, aus dem hervorgeht, dass das Tier über eine gültige Tollwutimpfung - ggf. eine Auffrischimpfung - verfügt. Der Eintrag im Impfzeugnis darf nicht älter als 1 Jahr sein und muss mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgen (in einigen Artikeln werden auch 21 Tage genannt) .
Die Tiere müssen durch Mikrochip (ab 3. Juli 2011 obligatorisch) oder Tätowierung identifizierbar sein.
Für Kampfhunde gelten gesonderte Bestimmungen, die Sie unter "Einreisebestimmungen für Frankreich" finden.
Im eigenen Interesse sollte (genau wie zuhause) Vorsorge gegen Zecken- und Flohbefall getroffen werden.
Ausführliche und aktuelle Informationen zu den Bestimmungen
für die Mitnahme von Hunden finden Sie bei " FranceGuide"
(Offizielle Informationsseite über Tourismus in Frankreich).
Diese Seite erscheint in einem neuen Fenster bei Klick auf den untenstehenden
Button.
Für den Transport des Hundes im Auto gelten in Frankreich
ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland
(Absicherung durch Gurt, Box oder Netz).
zurück zu Urlaub-Hund-Ferien
letzte Änderung: 11.01.12